TEILNAHMEBEDINGUNGEN

§1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

(1) Für alle zwischen Ihnen als Teilnehmer und dem Kursveranstalter Tanzhologie Studio - Corinna Janson  (siehe Impressum) abgeschlossenen Verträge über die Kursteilnahme gelten die nachfolgenden Bedingungen.

(2) Alle zwischen Teilnehmer und Veranstalter im Zusammenhang mit diesen Verträgen getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Geschäftsbedingungen, unserer Buchungsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.

§2 Vertragsschluss; Preise; Zahlung

(1) Der Vertragsschluss zwischen den Parteien erfolgt auf die folgende Art: Der Teilnehmer macht dem Veranstalter ein Angebot, indem er diesem eine Anmeldung zukommen lässt. Der Veranstalter nimmt mit dem Teilnehmer in angemessener Zeit Kontakt auf.

(2) Bestimmte Personengruppen sind zur Teilnahme zu ermäßigten Konditionen berechtigt. Die aktuelle Preisgestaltung findet sich auf der für die jeweilige Veranstaltung geltenden Preisübersicht. Teilnehmer, die eine Ermäßigung in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, den ermäßigenden Umstand auf der Veranstaltung nachzuweisen.

(3) Ein Abzug von Skonto ist unzulässig, wenn dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

(4) Die Vergabe der Teilnehmerplätze erfolgt nach dem Datum des Zahlungseinganges der Gebühr. 

(5) Teilnehmer deren Zahlungen nicht vor Veranstaltungsbeginn eingegangen sind, sind verpflichtet einen Zahlungsbeleg zum Kursbeginn vorzuweisen.

§3 Haftungsregelungen, Haftpflichtversicherungspflicht

(1) Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur auf den vertrags-typischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§4 Rücktrittsregelungen, Fall der Nichtteilnahme

Dem Tanzhologie Studio - Corinna Janson als Veranstalter wird ein Rücktrittsrecht nach den folgenden Bedingungen eingeräumt:

Im Falle höherer Gewalt oder zu geringer Teilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, ein Seminar abzusagen. In diesem Fall ist der Veranstalter zu unverzüglicher Benachrichtigung des Teilnehmers verpflichtet; im Übrigen werden Veranstalter und Teilnehmer von ihren Verbindlichkeiten frei und der Teilnehmer erhält seine Teilnahmegebühr unverzüglich in vollem Umfang zurückerstattet. Hinsichtlich eines durch das Entfallen des Kurses entstehenden Schadens gilt der in diesen Teilnahmebedingungen vereinbarte Haftungsausschluss.

§5 Folgen der Nichtteilnahme; Weiterveräußerung bzw. Weitergabe des Teilnehmerplatzes

(1) Bei Nichtteilnahme kann die geleistete Anzahlung bzw. Teilnehmergebühr nur auf Kulanzbasis zurückerstattet werden. 

(2) Der Teilnehmerplatz ist an die Person des angemeldeten Teilnehmers gebunden. Der Teilnehmer ist daher nicht berechtigt, den Teilnehmerplatz ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters selbst weiter zu veräußern bzw. an Dritte zum gewerblichen Weiterverkauf durch diese zu veräußern oder abzugeben.

§7 Datenschutz, Nutzung von Bild- und Tonmaterial

(1) Durch den Vertragsabschluss erteilt der Teilnehmer sein Einverständnis, dass von ihm angegebenen persönlichen Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung abgespeichert und verwendet werden. Dies umfasst beispielsweise die Zusendung von E-Mails seitens des Veranstalters oder der Referenten. Dieses Einverständnis ist widerruflich. Eine Weitergabe der gespeicherten Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen

(2) Der Teilnehmer erteilt sein widerrufliches Einverständnis, dass Bild- und Tonaufnahmen seiner Person vom Kurs durch den Veranstalter veröffentlicht werden dürfen.

(3) Die Erteilung der Erlaubnis zur Veröffentlichung von Bild- und Tonmaterial in Bezug auf öffentliche Performances im Rahmen der Veranstaltung ist Voraussetzung der aktiven Teilnahme.

§8 Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht

(1) Auf alle nach diesen Bedingungen geschlossenen Verträge findet deutsches Recht Anwendung.

(2) Diese Teilnahmebedingungen bleiben auch bei eventueller rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.